Auf meine Merkliste KUGS - Taschenmesser PK1 - 220.- CHF
Das KUGS Taschenmesser (Pocket Knife) PK1 ist ein Juwel der Freiheit, das unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Waffengesetzes (WG) und der Waffenverordnung (WV) entwickelt wurde. Unsere Grossväter hatten alle ein kleines Messer in der Tasche, ohne die Absicht, jemanden zu bedrohen, nur eine kleine Klinge, um etwas zu schneiden, z. B. ein Stück Brot, Käse oder Wurst in freier Natur. Ein Taschenmesser ist wie eine Münze, man findet es in der Tasche und nicht woanders!
Auch wenn der Begriff des Taschenmessers im schweizerischen Recht noch existiert (2021), ignoriert die Polizei zu oft das Gesetz und zieht ein, was sie willkürlich als Waffen oder gefährliche Gegenstände betrachtet. Mit dem KUGS PK1 Taschenmesser müssen Sie nicht mehr nach den richtigen Argumenten suchen. Die Gesetzesartikel sind darauf eingraviert, so dass Sie jederzeit nachweisen können, dass Ihr PK1 nicht beschlagnahmt oder eingezogen werden muss. Nach § 4 Abs. 6 des Waffengesetzes und § 7 der Waffenverordnung ist das KUGS PK1 nicht nur keine Waffe, sondern kann als Taschenmesser auch nicht als gefährlicher Gegenstand angesehen werden.
Vorsorglich ist auch Artikel 312 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Amtsmissbrauch) auf Ihrem PK1 vermerkt, und im Falle einer Beschlagnahmung oder Diebstahlsanzeige ist die eindeutige Seriennummer zu verwenden. Ihr PK1 kann niemals mit einem anderen verwechselt werden!
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